Einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis
Das einfache Zeugnis enthält nur Name, Beschäftigungszeitraum und Tätigkeit — keine Bewertung. Das qualifizierte Zeugnis bewertet Leistung und Verhalten nach § 109 GewO. Für Bewerbungen brauchst du ein qualifiziertes Zeugnis. Du musst es aktiv verlangen, sonst bekommst du oft nur das einfache. Arbeitgeber müssen dir ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, wenn du es willst — auch bei Kündigung durch dich selbst, auch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber.
Dein Anspruch: qualifiziertes Zeugnis, auch wenn der Arbeitgeber erst das einfache Zeugnis schickt. Schriftlich nachfordern.



